EU 2024/1028: Was Airbnb ab 2026 meldet

Inhaltsübersicht

Seit dem 20. Mai 2026 gilt die Verordnung (EU) 2024/1028. Airbnb und Booking.com melden seitdem monatlich, wie oft deine Unterkünfte belegt sind — an die Bundesnetzagentur, die die Daten an die Kommunen weitergibt. Liegt eine deiner Wohnungen in einer Kommune mit Registrierungsverfahren, brauchst du dort für jede Unterkunft eine eigene Nummer, sonst geht das Inserat nicht online. Wer 3+ Einheiten in mehreren Gemeinden betreibt, muss das Gemeinde für Gemeinde prüfen.


Video: Was die EU-Regel seit dem 20. Mai 2026 für deine Ferienwohnung bedeutet.

Was passiert ist

Am 11. April 2024 hat das Europäische Parlament die Verordnung (EU) 2024/1028 verabschiedet. Sie trat am 19. Mai 2024 in Kraft und gilt verbindlich ab dem 20. Mai 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten — unmittelbar, ohne dass nationale Parlamente noch einmal zustimmen müssen.

Was die Verordnung konkret regelt: Plattformen wie Airbnb und Booking.com werden verpflichtet, Gastgeber-Daten automatisiert an nationale zentrale Meldestellen zu übermitteln. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur, die nach Artikel 10 der Verordnung als einheitliche digitale Zugangsstelle fungiert. Die nationale Umsetzungsgrundlage findet sich in § 22a DDG.

Was genau übermittelt wird: die Belegungsdaten jeder Unterkunft — gebuchte Nächte und Gästezahl —, dazu Adresse und Registrierungsnummer. In der Regel monatlich, erstmals im September 2026 rückwirkend für Juli und August. Die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur läuft seit dem 1. Juli 2026 im Wirkbetrieb. Die Plattformen tun das nicht freiwillig: Verstöße gegen ihre Pflichten können mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Ein wichtiger Punkt, den viele Artikel falsch darstellen: Die Verordnung selbst führt keine eigene Registrierungspflicht für Gastgeber ein. Sie schafft die technische Infrastruktur, damit bestehende oder künftige nationale Registrierungssysteme funktionieren können. Ob und welche Registrierungsnummer du brauchst, richtet sich nach dem Recht deines Bundeslandes oder deiner Gemeinde — nicht nach der EU-Verordnung direkt.


Was dich das kostet — so konkret wie belegbar

Lass uns ehrlich sein: Die Verordnung selbst nennt keine Bußgelder für Gastgeber. Sie richtet sich primär an die Plattformen, nicht an dich.

Das eigentliche Risiko sitzt woanders.

Steuerlich — aber nicht wegen dieser Verordnung. Die Belegungsdaten nach der EU-Verordnung gehen an Kommunen und Statistikämter, nicht ans Finanzamt. Deine Einnahmen melden Airbnb und Booking.com trotzdem: Seit 2023 übermitteln sie nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz jährlich deine Vergütungen an das Bundeszentralamt für Steuern. Wenn deine Steuererklärungen nicht mit dem übereinstimmen, was dort gemeldet wurde, fällt das auf.

Nachzahlungen plus Zinsen für offene Veranlagungsjahre sind dann keine Theorie mehr. Wie hoch die Zinsen konkret sind, hängt vom Einzelfall und der Steuerart ab — das ist eine Frage für deinen Steuerberater, nicht für einen Blogartikel.

Registrierungspflichten. Ob eine Kommune ein Registrierungsverfahren einführt, entscheiden Land und Kommune selbst — dafür braucht es ein Landesgesetz. Wo es eingeführt ist, verlangen die Plattformen die Registrierungsnummer als Voraussetzung, um ein Angebot zu veröffentlichen. Welche Kommunen dabei sind, veröffentlicht die Bundesnetzagentur in einer Liste. Ab Oktober 2026 sind außerdem Stichprobenkontrollen der Gastgeber-Angaben durch die Plattformen geplant. Ein gesperrtes oder nicht freigeschaltetes Inserat in der Hochsaison ist kein Verwaltungsproblem. Das ist Umsatzausfall.

Das Timing. Die Übergangszeit ist vorbei. Die Verordnung gilt, die Daten fließen, und neue Kommunen können jederzeit dazukommen. Wer seine Einheiten jetzt einmal sauber durchgeht, ist vorbereitet, wenn die eigene Gemeinde nachzieht.


Warum ich das ernst nehme — 16 Einheiten, kein Lehrbuchbeispiel

Ich betreibe selbst 16 Ferienwohnungen. Ich bin also einer von denen, über die diese Verordnung geschrieben wurde.

Was ich aus dieser Position sagen kann: Wer mehrere Einheiten betreibt, hat nicht ein Datenproblem — er hat so viele Datenprobleme wie er Einheiten hat. Jede Wohnung, jede Plattform, jedes Buchungsjahr ist ein eigener Datensatz, der ab 2026 automatisiert irgendwo landet.

Ich habe in den letzten Jahren erlebt, wie schnell Verwaltungsthemen zur Betriebsunterbrechung werden, wenn man sie zu spät angeht. Nicht weil die Behörden böswillig sind — sondern weil Fristen keine Ausnahmen kennen und Abgleiche keine Rücksicht auf volle Kalender nehmen.

Als Allianz-Agenturinhaber sehe ich zusätzlich, was passiert, wenn Betreiber ihre steuerliche und rechtliche Situation nicht im Griff haben: Es entstehen Risiken, die keine Versicherung abdeckt. Steuerliche Nachforderungen, Bußgelder wegen fehlender Registrierung, Umsatzausfälle durch Plattform-Delistung — das sind keine versicherbaren Schäden. Das ist Eigenverantwortung.

Deshalb nehme ich das ernst. Nicht weil eine EU-Verordnung es vorschreibt, sondern weil ich weiß, was es kostet, wenn man einen Abgleich verschläft.


Was du jetzt tust — Schritt für Schritt für mehrere Einheiten

1. Für jede Einheit die Gemeinde notieren.

Nicht das Bundesland, die Gemeinde. Registrierungsverfahren werden kommunal eingeführt. Wer Wohnungen an zwei Standorten betreibt, hat zwei getrennte Prüfungen vor sich.

2. Jede Gemeinde gegen die Liste der Bundesnetzagentur prüfen.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht, welche Kommunen ein Registrierungsverfahren eingeführt haben. Steht deine Gemeinde nicht darauf, brauchst du nach dieser Verordnung keine Nummer. Andere Pflichten deiner Stadt — etwa Genehmigungen nach dem Zweckentfremdungsverbot — gelten unabhängig davon.

3. Wo die Pflicht gilt: für jede Unterkunft eine eigene Nummer beantragen.

Zuständig ist die Kommune, nicht die Bundesnetzagentur. Eine Nummer pro Gastgeber reicht nicht: Jede Unterkunft braucht eine eigene, auch wenn mehrere Wohnungen im selben Haus liegen.

4. Die Nummer in jedem Inserat hinterlegen — auf jeder Plattform.

Airbnb und Booking.com fragen die Nummer beim Anlegen oder Aktualisieren eines Angebots ab. Trag sie für jede Einheit einzeln ein und prüf danach im veröffentlichten Inserat, ob sie dort steht.

5. Steuerliche Situation gegenchecken lassen.

Die Plattformen melden deine Einnahmen ans Bundeszentralamt für Steuern. Ein Steuerberater mit Erfahrung in Ferienvermietung kann prüfen, ob deine Erklärungen dazu passen — bevor das Finanzamt fragt.

6. Wiedervorlage setzen.

Kommunen können jederzeit ein Verfahren einführen. Schau die Liste der Bundesnetzagentur für jede Gemeinde ohne Registrierungspflicht regelmäßig wieder an — zum Beispiel einmal im Quartal.


FAQ

Gilt die Verordnung schon ab 2025?

Nein. Die Verordnung (EU) 2024/1028 trat am 19. Mai 2024 in Kraft, gilt aber verbindlich erst ab dem 20. Mai 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten. Wer Artikel liest, die von „Mai 2025″ sprechen, liest veraltete oder fehlerhafte Informationen.

Muss ich als Gastgeber jetzt eine EU-Registrierungsnummer beantragen?

Die EU-Verordnung selbst führt keine Registrierungspflicht für Gastgeber ein. Sie schafft nur die technische Infrastruktur. Ob du eine Registrierungsnummer brauchst, hängt vom Recht deiner Gemeinde oder deines Bundeslandes ab — nicht von Brüssel.

Bekommt mein Finanzamt die Daten aus der EU-Verordnung?

Die Belegungsdaten nach der EU-Verordnung gehen nicht ans Finanzamt. Deine Einnahmen melden die Plattformen aber seit 2023 ans Bundeszentralamt für Steuern. Wenn das Finanzamt nachfragt, musst du nachweisen, dass deine Erklärungen korrekt waren. Wer das mit einem Steuerberater vorbereitet hat, steht deutlich besser da.

Betrifft das auch Vermieter mit nur einer Einheit?

Die Verordnung macht keine Ausnahme für kleine Betreiber. Airbnb meldet, was Airbnb hat — unabhängig davon, ob du eine Einheit oder zwanzig betreibst. Der Unterschied: Wer mehrere Einheiten hat, hat mehrere Datensätze und damit mehr Angriffsfläche beim Abgleich.

Ich habe Ferienwohnungen in mehreren Gemeinden. Brauche ich mehrere Registrierungsnummern?

Ja, wenn die jeweilige Gemeinde ein Registrierungsverfahren eingeführt hat — und zwar eine Nummer pro Unterkunft, auch wenn mehrere Wohnungen im selben Haus liegen. Für Gemeinden ohne Verfahren brauchst du nach dieser Verordnung keine Nummer.

Kostenlose FeWo-Versicherungs-Checkliste sichern

In 10 Punkten prüfst du in 5 Minuten, ob deine Ferienwohnung wirklich abgesichert ist — kostenlos als PDF, ohne Verkaufsgespräch.

CHECKLISTE KOSTENLOS HOLEN →

✓ 100 % kostenlos ✓ Kein Verkaufsgespräch ✓ Jederzeit abbestellbar


Mustafa Nemat AliVersicherungsexperte & FeWo-BetreiberInhaber der Allianz Agentur Schwerin · 16 möblierte Apartments · Host des HostUp! Podcasts
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. Stand: Oktober 2026.