Meine 16 Wohnungen Folge 1: Nachts ruft die Polizei an — Partyschaden in der Ferienwohnung

Inhaltsübersicht

Nachts klingelt das Telefon — die Polizei steht vor meiner Unterkunft. Am nächsten Morgen: 4.000 Euro Schaden, ein Gast, der nicht der ist, der gebucht hat, und eine Versicherung, die für genau diesen Schaden schlicht nicht existiert. Das ist die Lektion, die ich früh gelernt habe.


Der Moment

Es war eines unserer ersten Apartments in Schwerin. Mitten in der Nacht ruft die Polizei an. Vor dem Objekt steht ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen auf dem Bordstein. Von der Straße aus ist laut zu hören und zu sehen, dass in der Unterkunft gefeiert wird. Die Polizei geht rein, sorgt für Ruhe.

Bis dahin: unangenehm, aber handhabbar.

Am nächsten Morgen kommt die eigentliche Überraschung. Badezimmertür aufgetreten. Wände beschmutzt. Rauchgeruch in der Luft. Alkohol auf Teppich und Couch.

Und dann die Recherche: Der Gast hat nicht auf seinen eigenen Namen gebucht. Nur weil die Polizei vor Ort war, hatten wir überhaupt die echten Daten. Die Person, die tatsächlich in unserer Unterkunft war, durfte sich nur in einem bestimmten Radius aufhalten — und wurde polizeilich gesucht.

Das ist kein Einzelfall, der mir passiert ist, weil ich unvorsichtig war. Das ist ein Risiko, das jeder Gastgeber trägt, der Buchungen annimmt, ohne die Person dahinter zu kennen.


Was es gekostet hat

Rund 4.000 Euro Sachschaden.

Aber das eigentliche Problem waren nicht die 4.000 Euro. Es war der Stress mit den Nachbarn. Und die Diskussion mit dem Vermieter, der sein Objekt in vermeintlich sichere Hände gegeben hatte. Beides lässt sich nicht in Euro ausdrücken — und beides hat länger nachgewirkt als der Schaden selbst.


Was meine Police wirklich gezahlt hat

Null.

Nicht weil die Versicherung sich gedrückt hat. Sondern weil es für diesen Schaden am Markt schlicht keine Police gibt.

Was ich hatte: Rechtsschutz. Der deckt die Verfolgung der Forderung — Anwaltskosten, Gerichtskosten, abhängig vom Streitwert mit einer Selbstbeteiligung von zehn Prozent. Den Schaden selbst deckt er nicht. Das ist kein Kleingedrucktes, das man übersehen kann. Das ist die Grundlogik: Rechtsschutz ist kein Schadensersatz.

Wir haben die Gesamtkosten als Forderung weitergegeben. Nach kurzer Prüfung war klar: Es liegt nicht nur keine Zahlungsbereitschaft vor, sondern gar keine Liquidität. Jeden weiteren Euro in Anwaltskosten zu investieren wäre gutes Geld gewesen, das wir schlechtem hinterherwerfen. Also haben wir die Anwaltskosten eingestellt und den Vorgang anders verbucht.

Eine bittere Pille. Aber die richtige Entscheidung.

Was ich damit sagen will: Für Partyschäden, für mutwillige Beschädigung durch Gäste, für den Fall, dass jemand unter falschem Namen bucht und deine Unterkunft verwüstet — dafür gibt es keine Versicherung. Das ist unternehmerisches Risiko. Punkt.

Wer das nicht weiß, wartet auf eine Zahlung, die nie kommt.


Was ich geändert habe

Zwei Dinge. Beide konkret, beide sofort umsetzbar.

Erstens: Klare Hausregeln vor dem Check-in, mit ausgewiesenen Strafzahlungen bei Missachtung. Jeder Gast bestätigt sie, bevor er den Schlüssel bekommt. Nicht als PDF im Anhang, das niemand liest. Als aktive Bestätigung. Damit habe ich eindeutige Verhältnisse — und kann Schäden, wenn sie passieren, unbürokratisch abrechnen, ohne erst einen Anwalt zu brauchen.

Zweitens: Preisstrategie angepasst. Wir nehmen nicht mehr um jeden Preis Gäste auf. Im Zweifel bleibt die Unterkunft lieber ein paar Nächte leer. Eine leere Unterkunft kostet mich Umsatz. Eine verwüstete Unterkunft kostet mich Umsatz, Nerven, Nachbarschaftsfrieden und im schlimmsten Fall das Verhältnis zum Vermieter.

Die Rechnung ist einfach.


Und wo Versicherung sehr wohl leistet

Bei mir nicht. Bei unseren Kunden schon.

Zwei Fälle, die zeigen, warum das richtige Konzept den Unterschied macht:

Wasserschaden mit Ertragsausfall. Eine Unterkunft steht nach einem Wasserschaden mehrere Wochen leer. Das Inventar ist beschädigt — und für diese Zeit gibt es keine Einnahmen. Die Police hat knapp 9.000 Euro übernommen, inklusive der entgangenen Umsätze. Die meisten Gastgeber denken bei Wasserschaden nur an den Sachschaden. Der Ertragsausfall ist oft der größere Posten — und genau der fehlt in den meisten Policen.

Personenschaden durch geplatzte Duschglasscheibe. Die Duschabtrennung zerplatzt, der Gast erleidet Schnittverletzungen. Ein Sachschaden kostet Geld. Ein Personenschaden kann dich als Gastgeber ruinieren, wenn die Haftung nicht sitzt. In einem richtig gebauten Versicherungskonzept für Gastgeber wird dieser Fall übernommen.

Beide Fälle sind anonym — keine Namen, keine Orte. Aber beide sind real.

Der Punkt: Für manche Risiken gibt es keine Police. Partyschäden gehören dazu. Mutwillige Zerstörung durch Gäste gehört dazu. Das ist die Wahrheit, auch wenn kein Versicherer sie gerne ausspricht.

Umso wichtiger, dass die versicherbaren Risiken sauber sitzen. Ertragsausfall. Haftpflicht. Personenschäden. Wer dort Lücken hat, zahlt doppelt — einmal den Schaden, einmal die Erkenntnis, dass es anders hätte laufen können.


Was das für dich heißt

Prüf deine Buchungsprozesse. Weißt du, wer tatsächlich in deiner Unterkunft ist — oder nur, wer gebucht hat? Das ist nicht dasselbe.

Lass Hausregeln mit Strafzahlungen bestätigen, bevor der Schlüssel übergeben wird. Nicht danach. Nicht beim Check-in. Davor. Schriftlich, aktiv, nachweisbar.

Akzeptiere, dass Partyschäden dein unternehmerisches Risiko sind. Keine Police der Welt deckt das. Dein einziger Schutz ist Prävention — und der Mut, eine Buchung abzulehnen, die sich nicht richtig anfühlt.

Stell sicher, dass die versicherbaren Risiken wirklich versichert sind. Ertragsausfall bei Wasserschaden. Haftpflicht bei Personenschäden. Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Police das abdeckt, ist das die Frage, die du als nächstes klären solltest.

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Mustafa Nemat AliVersicherungsexperte & FeWo-BetreiberInhaber der Allianz Agentur Schwerin · 13 möblierte Apartments · Host des HostUp! Podcasts