Wir alle wissen etwas mit dem Begriff des Beamten anzufangen, doch nur die wenigsten kennen auch den geschichtlichen Hintergrund des Berufs. Wenn du herausfinden möchtest, wie die Monarchie, die NS Herschafft, sowie die DDR den Berufsbeamten geprägt haben, dann schau dir gerne den nachstehenden Artikel an!
Die Wurzeln des Berufsbeamten liegen in der Feudalherrschaft. Diese lässt sich zeitlich ab dem 10. Jahrhundert einordnen. Damals bedienten sich die Landesherren an öffentlichen Dienern, deren Aufgabenbereich in der Verwaltung lag. Der angestellte Diener schenkte seinem Monarchen auf Lebenszeit seine volle Arbeitskraft, denn im Gegenzug erhielt er Schutz, sowie einen angemessenen Lebensunterhalt für sich und seine Familie.
Mit der Zeit wurde der ,,Diener des Fürsten” zum ,,Staatsdiener”. Auch heutige Grundsätze des Beamten haben in dieser Zeit ihren Ursprung, wie z. B. das Lebenszeitprinzip, sowie die Treuepflicht und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Die ersten Regelungen zum Beamtenrecht gehen auf das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 zurück. Der Beamte wurde somit erstmals als Staatsorgan gekennzeichnet. Nachdem das Deutsche Reich 1871 gegründet wurde, stellte die damalige Gesetzgebung das Vorbild der Reichsgesetzgebung dar. Zwei Jahre später wurden die Rechtsverhältnisse des Beamten im Reichsbeamtengesetz geregelt.
Nach der Machtübernahme Hitlers wurde das Beamtenrecht neu geregelt. In diesem Rahmen wurde das Gesetz zur ,,Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” 1933 erlassen. Damit sollte sichergestellt werden, dass unerwünschte Beamte aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden konnten.
Die NS Diktatur machte die Beamten immer abhängiger vom Staat und missbrauchte diese als Hilfskräfte unzähliger Verbrechen. Nur wenige trauten sich dabei Widerstand zu leisten.
Zahlreiche Beamte wurden nach der NS Zeit einer politischen Überprüfung unterzogen. Der Parlamentarische Rat entschied, trotz der gespaltenen Meinungen und vielerlei Kritik, am Berufsbeamtentum festzuhalten. Die Rechtsverhältnisse der Beamten wurden zudem durch die Verabschiedung des Bundesbeamtengesetzes 1953 geregelt.
In der DDR gab es kein Berufsbeamtentum, denn hier galt für alle Werktätigen das Arbeitsgesetzbuch. Für Mitarbeiter staatlicher Organe gab es allerdings zusätzliche Vorschriften.
Nach der Wiedervereinigung wurden die beamtenrechtlichen Vorschriften der alten Bundesländer, auch von den neuen Bundesländern übernommen.
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