Willst du auch etwas für deine Rentenversorgung tun? lm folgenden Beitrag erfährst du alles zum Betriebsrentenstärkungsgesetz und welche Neuerungen dieses mit sich bringt!
Das Gesetz beinhaltet verbesserte steuer- und sozialversicherungspflichtige Rahmenbedingungen in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Das betrifft im Grunde genommen auch das so genannte Sozialpartnermodell für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
Fest steht, dass sich die Eigenvorsorge rentieren soll und ein neuer Freibetrag für die Grundsicherung festgelegt wurde.
Dies bezieht sich auf Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge.
Zusätzliche Altersvorsorgen sind eine betriebliche Altersvorsorge, eine Basisrente oder eine Riester-Rente. Diese drei Rentenvorsorgen wurden bis dato auf die staatliche Mindestversorgung angerechnet.
Seit dem Jahr 2018 existiert ein Freibetrag. Dadurch wird die volle zusätzliche Altersrente nicht mehr angerechnet. Zukünftig werden im Großen und Ganzen monatliche Renten, die einen Betrag von bis zu 223 Euro aufweisen, nicht mehr angerechnet. Somit haben die Rentner mehr Profit von ihrer Vorsorge.
Seit das BRSG gilt, hat sich der Förderrahmen von 4% auf 8% erhöht.
Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze beträgt nun 8%.
Nach neuestem Stand, im Jahr 2021, ist dies ein Beitrag von 6816 Euro.
Der zusätzliche Steuerfreibetrag von 1800 Euro ist im Wesentlichen komplett weggefallen. Wenn man das ausrechnen möchte, tritt folgendes in Kraft. Wer noch eine ältere Direktversicherung nach § 40b EStG hat, bei dem werden 8% der BBG abgezogen. Gleiches gilt im Prinzip für die bAV Riester geförderten Beiträge. Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ist wie bisher auf 4%t der BBG limitiert.
Neu mit dem BRSG ist nun hinzugekommen, dass Leute mit einem Brutto-Einkommen von höchstens bis zu 2575 € gefördert werden können. Arbeitgeber werden staatlich dahingehend unterstützt, falls sie solchen Mitarbeitern einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge auszahlen.
Bedingung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber eine neue betriebliche Altersvorsorge in Deutschland arrangiert. Dabei muss er tatsächlich mindestens 240 € bis maximal 960 € pro Jahr, zum Beispiel in eine Direktversicherung, einzahlen.
Die staatliche Förderung beträgt 30% der eben bezifferten Beiträge der Arbeitgeber. Das soll die Unternehmer auffordern und anregen, den entsprechenden Mitarbeitern eine solche Betriebsrente zu offerieren.
In Anlagengesprächen wird der Cost Average Effekt oft als Renditebringer ins Spiel gebracht. Wir geben dir die wichtigsten Infos dazu!
Mehr erfahrenEine Dienstunfähigkeit kann jeden von uns treffen. Für den Fall der Fälle sollte man vorbereitet sein und eine Arbeitsunfähigkeit absichern! Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Wenn ein Beamter aufgrund […]
Mehr erfahrenDeine Rente stellt einen wichtigen Aspekt für deine Zukunft dar. Wie du deine Altersvorsorge am besten anlegst, erfährst du hier!
Mehr erfahrenBeantrage jetzt ein kostenloses Strategiegespräch, um deine Unternehmung zu optimieren.